Seit unserer Gründung im Jahr 2017 haben wir unzählige Projekte erfolgreich realisiert. Unser Meisterbetrieb hat sich im Herzen von Menden (Sauerland) einen Namen gemacht und steht für Qualität, Präzision und ästhetische Perfektion.
Was uns von anderen unterscheidet? Unsere Leidenschaft für das, was wir tun. Jedes Projekt ist für uns ein Kunstwerk, das mit Liebe zum Detail und grenzenloser Kreativität erschaffen wird. Wir verstehen, dass dein Zuhause deine ganz persönliche Oase ist, und deshalb setzen wir all unsere Energie und Fachkompetenz ein, um deine Visionen in die Realität umzusetzen.
2. Leistungsumfang:
3. Intervalle und Dauer: Die Wartungsintervalle werden in Absprache mit dem Kunden festgelegt. Empfohlen wird eine regelmäßige Wartung in Abständen von 6 bis 12 Monaten, je nach Beanspruchung der Fugen.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung: Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel 1 Jahr. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist von beiden Vertragspartnern mit einer Vorankündigung von 30 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.
5. Vergütung: Die Höhe der Vergütung für den Wartungsvertrag richtet sich nach der vereinbarten Leistung, der Größe der zu wartenden Fläche und dem individuellen Aufwand. Die Zahlungen werden in der Regel quartalsweise oder jährlich im Voraus fällig.
6. Haftung und Gewährleistung: Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von fehlerhafter Wartung oder unsachgemäßer Verwendung der Fugen durch den Kunden entstehen. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Wartungsarbeiten.
7. Vertragsanpassungen: Änderungen oder Ergänzungen des Wartungsvertrags bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden.
8. Datenschutz: Die im Rahmen des Wartungsvertrags erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die Zwecke der Vertragsabwicklung verwendet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden.
9. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Wartungsvertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
10. Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Wartungsvertrag gilt als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
11. Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieses Wartungsvertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Mit Unterzeichnung dieses Wartungsvertrags erklären sich beide Vertragsparteien mit den genannten Bedingungen und Konditionen einverstanden.
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